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Aktueller Notdienst


 

Information aus dem Bundesgesundheitsministerium

Wenn Sie Geld überweisen, füllen Sie dann noch einen Überweisungszettel aus und bringen ihn zur Bank? Warum bringen wir dann noch Zettel mit Rezepten zu unseren Apotheken? Damit die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer wird, Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke vereinfacht werden und auch die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen aufhört, führen wir ab Januar 2022 das E-Rezept ein.

Wenn Sie beispielsweise die Möglichkeit in Anspruch nehmen, sich per Videosprechstunde ärztlich beraten zu lassen, ist die Möglichkeit zur Ausstellung elektronischer Rezepte unverzichtbar. Wir machen den Weg dafür frei, dass Sie für die Abholung Ihres Rezepts anschließend nicht in die Arztpraxis kommen müssen. Auch bei „normalen“ Arztbesuchen erhalten Sie künftig ein E-Rezept.

Das E-Rezept können Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen. – dies kann eine Online-Apotheke oder auch Ihrer Apotheke vor Ort sein.

Das E-Rezept ermöglicht weitere neue digitale Anwendungen. Von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck. So kann einfach überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.

Das Gesetz, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das E-Rezept in der Gesundheitsversorgung einführt, ist das "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)". Das Gesetz ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten. Dieses gibt die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtige Arzneimitteln ab Januar 2022 vor. Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet werden. Patientinnen und Patienten können entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen oder ob ihnen die für die Einlösung ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren veranlassten Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden . Um für die Übermittlung der Verordnungen die sichere Telematikinfrastruktur nutzen zu können, wird diese mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz schrittweise ausgebaut.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz haben die Versicherten einen neuen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Damit Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen.

Wir, das Team der Neuen Schloss-Apotheké Bad König, treffen derzeit alle Voraussetzungen zur Einführung des neuen E-Rezeptes. Dies betrifft sowohl die formalen als auch die technischen Vorausetzungen. Seien Sie sicher: Wir sind bereit.